Taschengeld-Empfehlung mit 18: das Wichtigste auf einen Blick
- Gesetzlich haben Kinder kein Recht darauf, Taschengeld von dir zu bekommen – auch nicht, wenn sie volljährig sind.
- Ob du deinem Kind auch mit 18 Jahren weiterhin Taschengeld zahlen solltest, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere davon, ob es noch zur Schule geht.
- Es gibt eine offizielle Taschengeldempfehlung für das Taschengeld bei Volljährigkeit.
Taschengeld mit 18 – ja oder nein?
Dass Kinder und Jugendliche Taschengeld bekommen sollten, steht außer Frage. Warum das so wichtig ist, welche Regeln du dabei beachten solltest und wie viel sie in welchem Alter bekommen sollten, erfährst du in diesem Ratgeber rund um das Thema „Taschengeld für Jugendliche“.
Wie sieht es aber aus, wenn dein Kind schon volljährig ist?
Klar: Vor dem Gesetz ändert sich jetzt eine Menge. Mit 18 werden Kinder rechtlich zu Erwachsenen – sie dürfen eigene Verträge unterschreiben, dürfen (fast) alles kaufen, was sie wollen und können abends so lange wegbleiben, wie es ihnen lieb ist.
Aber mal ehrlich: Nur weil dein Kind jetzt 18 Jahre alt ist, werft ihr doch nicht gleich euren ganzen Alltag um, oder? Insbesondere, wenn dein Kind noch zu Hause wohnt, ändert sich erst mal nichts. Es geht weiterhin zur Schule, zur Uni oder macht weiter seine Ausbildung. Genau wie vorher. Warum sollte sich also über Nacht etwas am Taschengeld ändern?
Du merkst schon: Das Taschengeld von Volljährigen ist nicht nur eine Frage des Alters, sondern vor allem eine Frage der Lebensumstände deines Kindes. Ob du überhaupt noch Taschengeld auszahlen solltest – und wenn ja, wie viel – hängt ganz davon ab, was dein Kind gerade macht.
Das Wichtigste vorab: Eine gesetzliche Pflicht, Taschengeld zu zahlen, gibt es nicht. Egal, wie alt dein Kind ist. Es ist also eine ganz individuelle Entscheidung. Wir zeigen dir, welche Faktoren ihr bei dieser Entscheidung berücksichtigen solltet.
Taschengeld mit 18 Jahren – für Schüler
Viele Kids gehen mit 18 noch zur Schule. Deins auch? Dann hast du noch ein bisschen Zeit, dir in Sachen Taschengeld Gedanken zu machen. Denn als Schüler ist dein Kind auch mit 18 weiterhin finanziell von dir abhängig – und sollte deswegen auch Taschengeld für volljährige Schüler bekommen.
Falls dein Kind nebenher schon arbeiten geht, könnt ihr das natürlich bei der Höhe des Taschengeldes berücksichtigen. Aber Achtung: Bestraf dein Kind nicht dafür, dass es fleißig ist. Es sollte nicht weniger Taschengeld bekommen, weil es nach Schulschluss noch arbeiten geht.
Taschengeld mit 18 – für Studenten
Dein Kind ist schon fertig mit der Schule und geht jetzt studieren? Dann sieht das mit dem Taschengeld schon wieder ganz anders aus. Denn eigenes Geld verdient dein Sohn oder deine Tochter ja auch als Student noch nicht – abgesehen von einem kleinen Nebenjob natürlich. Falls ihr nicht gerade in der Nähe der Uni wohnt, hat sich dein Kind vielleicht auch schon ein WG-Zimmer oder eine kleine Studentenwohnung gesucht. Und das kostet natürlich eine Menge Geld.
Als Student oder Studentin geht es bei deinem Kind also längst nicht mehr nur ums Taschengeld, sondern schon um den Lebensunterhalt. Im Vergleich zur Schulzeit ändert sich da einiges. Ihr solltet also in Ruhe gemeinsam ausrechnen, wie viel finanzielle Unterstützung dein Kind während des Studiums von dir braucht – und natürlich, wie viel du dazu beitragen kannst und möchtest.
Taschengeld mit 18 – während Ausbildung und Beruf
Natürlich gibt’s auch Kids, die mit 18 schon mit einem oder sogar beiden Beinen im Berufsleben stehen. Weil sie eine Ausbildung machen oder nach der Schule direkt im Beruf durchstarten. Generell gilt: Sobald dein Kind eigenes Geld verdient, ist es nicht mehr in vollem Umfang finanziell von dir abhängig. Ihr solltet also individuell entscheiden, wie ihr damit umgeht.
Wenn dein Kind zum Beispiel schon während der Ausbildung in eine eigene Wohnung zieht, muss es plötzlich einen großen Kostenberg alleine stemmen. Mit einem Azubi-Lohn kann das schon mal eng werden.
Wohnt es dagegen noch zu Hause, sieht das schon anders aus: Wie wäre es stattdessen, wenn dein Kind als kleines Warm-up auf die eigene Miete etwas Wohngeld abgibt?
Ist dein Kind dagegen mit 18 schon voll berufstätig oder arbeitslos gemeldet, bist du aus dem Schneider. Dein Sohn oder deine Tochter ist nicht mehr finanziell von dir abhängig und braucht deswegen auch kein Taschengeld mehr von dir.
Wie viel Taschengeld mit 18?
Jetzt weißt du, dass Taschengeld und Volljährigkeit sich nicht ausschließen. Kommen wir direkt zur nächsten wichtigen Frage: Wie viel Taschengeld sollten Volljährige denn bekommen?
Dafür gibt es eine offizielle Taschengeldempfehlung für das Taschengeld volljähriger Kinder, an der du dich orientieren kannst: Die Taschengeldtabelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Demnach solltest du deinem Kind ab dem 18. Geburtstag 63 bis 79 € pro Monat auszahlen. Das Gleiche gilt auch für das Taschengeld mit 19 Jahren.
Aber Achtung: Das ist lediglich eine Taschengeldempfehlung. Sie stammt von Experten, die deine Familie nicht kennen – und somit gar nicht wissen, wie eure individuelle Situation aussieht. Es kann auch sinnvoll sein, deinem Kind mehr oder weniger Taschengeld auszuzahlen. Zum Beispiel, wenn es schon Auto fährt und vom Taschengeld auch die Tankfüllungen bezahlt.
Welche Regeln gibt’s beim Taschengeld für volljährige Kinder?
Mit 18 wollen junge Erwachsene erst mal nichts mehr von Regeln hören. Verständlich, oder? Zum Glück gelten die Taschengeld-Regeln sowieso eher für Mama und Papa als für die (jetzt ja erwachsenen) Kinder. Aber bestimmt hast du dich ja sowieso schon an alle Regeln und Empfehlungen gehalten – auch als dein Kind noch jünger war. Deswegen fassen wir hier lediglich die wichtigsten 3 noch mal kurz für dich zusammen:
Regel 1: Es gibt keinen Nachschlag!
Dein Kind steht kurz vor dem Eintritt ins Erwachsenenleben. Da ist es wahnsinnig wichtig zu verstehen, dass Geld nicht unendlich verfügbar ist. Lass dich deswegen nicht überreden, noch ein paar Extra-Euro für den Disco-Abend oder die coolen Sneaker rauszurücken.
Anders sieht es aus, wenn dein Kind gerade erst ausgezogen ist und nun den Kühlschrank nicht mehr vollkriegt. In diesem Fall sprecht ihr am besten noch mal in Ruhe darüber, wie viel Geld es im Monat braucht. Macht einen Haushaltsplan und berücksichtigt alles, was reinkommt und rausgeht. Gegebenenfalls solltet ihr euch auch über andere Finanzierungsmöglichkeiten wie zum Beispiel BAföG informieren.
Regel 2: Misch dich auch weiterhin nicht ein!
Das Taschengeld gehört ganz allein deinem Kind. Es kann damit machen, was es möchte. Du solltest nichts kontrollieren und schon gar nichts kommentieren.
Regel 3: Zahl das Taschengeld regelmäßig und unaufgefordert
Dein Kind ist jetzt groß und hat keine Lust mehr von dir abhängig sein. Deswegen möchte – und sollte – es dich auch nicht um Geld bitten. Zahl das Taschengeld deswegen regelmäßig und unaufgefordert. Das geht leichter, wenn ihr die Bling Card nutzt oder du einen Dauerauftrag aufs Girokonto deines Kindes einrichtet.
Hilft auch erwachsenen Kids dabei, geldklug zu werden: Die Bling Card
Wusstest du, dass die Bling Card auch Erwachsenen dabei hilft, ihre Finanzen im Griff zu haben? Dabei geht’s nicht nur darum, das Taschengeld easy verwalten zu können. Die Spartöpfe helfen deinem Kind dabei, den Überblick über alle Spar-Projekte zu behalten. Das ist auch für Studenten und Azubis mit eigener Wohnung eine echte Unterstützung – so wissen sie immer genau, wie viel Geld sie noch für Freizeitaktivitäten zur Verfügung haben.
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