Das Wichtigste zur Kindergeld-Verdienstgrenze auf einen Blick:
- Das Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
- Das Einkommen der Kinder ist nicht ausschlaggebend – was zählt, ist der Ausbildungsstand.
- In der zweiten Ausbildung des Kindes gibt es ein paar zusätzliche Voraussetzungen, um weiter Kindergeld zu bekommen.
Zur Erinnerung: Wer bekommt Kindergeld?
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, um den Lebensunterhalt der Kinder sicherzustellen. Wenn du mit deinen Kindern in Deutschland steuerpflichtig bist, bekommst du für jedes deiner Kids 250 € pro Monat direkt auf dein Konto.
Das gilt natürlich nicht unbegrenzt – denn sonst würden ja sogar Großeltern noch Kindergeld für ihre längst erwachsenen Kinder bekommen. Deswegen gibt es ein paar Altersgrenzen: Bis zum 18. Geburtstag deiner Kinder hast du auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld. Wie es danach weitergeht, hängt vor allem von der beruflichen Entwicklung deiner Kinder ab. Im Normalfall bekommst du allerdings maximal bis zum 25. Geburtstag deines Kindes Kindergeld. Mehr über die Altersgrenzen erfährst du hier.
Gibt es eine Grenze für den Hinzuverdienst beim Kindergeld?
Grundsätzlich haben alle Familien Anspruch auf Kindergeld – egal, wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Für dich als Mama oder Papa gelten deswegen keine Verdienstgrenzen.
Aber wie sieht es mit den Kindern selbst aus? Wenn dein Kind neben der Schule jobbt, schon arbeiten geht oder eine Ausbildung macht, fragst du dich bestimmt „Wie viel darf mein Kind verdienen, um noch Kindergeld zu bekommen?“. Die Antwort darauf ist ziemlich einfach: Es ist völlig egal. Wichtig ist einzig und allein der Ausbildungsstand deines Kindes. Schauen wir uns das Ganze im Detail an:
Wie viel darf ein Schüler verdienen, ohne das Kindergeld zu verlieren?
Wenn dein Kind noch zur Schule geht, musst du dir keine Gedanken ums Kindergeld machen – selbst wenn dein Kind ein kleines Genie ist und schon als Teenie die erste eigene Million scheffelt. Aber wenn du so ein geschäftstüchtiges Kind hat, kommt’s aufs Kindergeld eigentlich sowieso nicht mehr an, oder?
Wichtig: Solange dein Kind Schüler ist, ist auch das Alter egal – es darf also auch schon über 18 sein. Denk aber dran, dass du dich nach dem 18. Geburtstag deines Kindes bei der Familienkasse melden musst, damit du weiter Kindergeld bekommst.
Gibt es eine Kindergeld-Verdienstgrenze für Studenten?
Studieren kann ganz schön teuer sein. Da kann deine Familie die Extra-Finanzspritze durch das Kindergeld gut gebrauchen. Und genau deswegen bekommst du es auch weiterhin – auch wenn dein Kind schon volljährig ist. Allerdings nicht unbegrenzt. Welche Altersgrenzen es gibt, erfährst du hier.
In der Regel reicht das Kindergeld allerdings gar nicht aus, um die Extra-Kosten durch das Studium zu decken. Viele Studenten und Studentinnen gehen deswegen nebenher arbeiten. Gute Nachrichten: Auch hier gibt es keine Verdienstgrenze fürs Kindergeld. Dein Kind darf neben dem Studium auch mehr Geld verdienen als Mama, Papa, Oma und Opa zusammen – fürs Kindergeld ist das völlig egal.
Aber Achtung: Das gilt nur, wenn es sich um das erste Studium deines Kindes handelt. Wenn dein Kind vorher schon ein anderes Studium oder eine Berufsausbildung absolviert hat, gelten besondere Voraussetzungen. Welche das sind, verraten wir dir gleich.
Wie viel darf ein Azubi verdienen, um Kindergeld zu bekommen?
Auszubildende bekommen in der Regel ein kleines Azubi-Gehalt. Das ist natürlich völlig okay und beeinträchtigt den Anspruch auf Kindergeld nicht. Auch dann, wenn dein Kind neben der Ausbildung zusätzlich arbeiten geht, gibt’s keine Abzüge: Die Höhe des Einkommens wirkt sich nicht auf das Kindergeld aus.
Auch hier ist egal, ob dein Kind schon volljährig ist.
Wichtig ist allerdings, ob es sich um die erste oder um die zweite Ausbildung handelt. Falls dein Kind also zum Beispiel vor der Berufsausbildung schon studiert hat, solltest du unbedingt noch weiterlesen.
Achtung: Bei einer zweiten Ausbildung gibt es eine Kindergeld-Zuverdienstgrenze!
Oftmals ist es mit einer einzigen Ausbildung nicht getan. Nach dem Bachelor-Abschluss folgt der Master, nach der Berufsausbildung kommt noch ein Studium, oder andersherum: Nach dem Studium folgt noch eine praktische Berufsausbildung.
Auch wenn beide Ausbildungen auf das gleiche Ziel hinarbeiten, zählen sie nicht als eine einzige Ausbildung – rechtlich sind es zwei getrennte Ausbildungen. Und für die zweite Ausbildung gelten in Bezug aufs Kindergeld ein paar Besonderheiten.
Das Wichtigste vorweg: Auch bei der zweiten Ausbildung darf dein Kind so viel Geld dazuverdienen, wie es möchte – es gibt keine Höchstgrenze.
Allerdings gibt es eine Höchstgrenze, was die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden betrifft. Während der zweiten Ausbildung darf dein Kind maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das entspricht also einem üblichen Teilzeit-Job.
Falls auf der Arbeit aber mal mehr los ist, bedeutet das nicht gleich eine Gefahr für deinen Anspruch auf Kindergeld. Denn die 20 Stunden pro Woche beziehen sich auf die regelmäßige Arbeitszeit. Solange die zusätzlichen Stunden dann in einem anderen Monat wieder abgefeiert werden und der Monatsdurchschnitt pro Jahr wieder passt, bekommst du auch weiterhin Kindergeld.
Wichtig: Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Kindergeld durch das Einkommen deines Kindes nicht vielleicht doch gefährdet sein könnte, warte nicht zu lange ab. Frag sicherheitshalber noch mal bei deiner Familienkasse nach und beschreib deine persönliche Situation genau.
Kindergeld-Hinzuverdienstgrenze 2023: Was hat sich in den letzten Jahren geändert?
Also, halten wir fest: 2023 darf dein Kind so viel hinzuverdienen, wie es möchte – das Einkommen wirkt sich nicht auf die Kindergeldzahlung aus.
Womöglich hast du das anders im Kopf – denn vor ein paar Jahren sah das noch anders aus. Bis 2012 gab es für Kinder eine Einkommensgrenze von 8.004 € pro Jahr. Wer als Kinder hatte, die mehr verdient haben, hatte nicht mehr den vollen Anspruch auf Kindergeld.
Diese Grenze stand allerdings schon länger in der Kritik. Für Schüler war die Einkommensgrenze ja noch völlig okay – für Studenten war sie aber oftmals zu gering. Denn wenn Kinder zum Studieren schon in ihre eigene Wohnung ziehen und Miete bezahlen müssen, sind umgerechnet 667 € pro Monat aus dem Nebenjob plötzlich gar nicht mehr so viel.
Heute haben Studenten es da deutlich entspannter – sie können auch sehr gut bezahlte Jobs annehmen, um ihr Studium zu finanzieren, und trotzdem weiterhin Kindergeld bekommen. Praktisch, oder?
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