Elterngeld-Zuschuss – das Wichtigste auf einen Blick
- Die Höhe deines Elterngeldes hängt von deinem Netto-Einkommen vor der Geburt ab.
- Wenn das Elterngeld nicht ausreicht, kannst du zusätzlich Sozialleistungen und Zuschüsse beantragen.
- Dein Elterngeld zählt als Einkommen und wird womöglich auf andere Leistungen angerechnet.
Die Basics: Was war noch mal Elterngeld?
Das Elterngeld unterstützt frischgebackene Eltern beim Start ins Familienleben. Für dich heißt das: Wenn du gerade ein Kind bekommen hast, musst du nicht unbedingt sofort wieder Vollzeit arbeiten gehen. Stattdessen gehst du in Elternzeit.
In der Praxis heißt das für dich: Anstatt deines Gehalts vom Arbeitgeber bekommst du Elterngeld vom Staat. In der Regel sind das rund 65 % deines durchschnittlichen Nettogehalts, mindestens aber 300 € und maximal 1.800 € im Monat. Dadurch kannst dich erst mal voll und ganz auf deine Familie konzentrieren – ihr habt schließlich gerade alle Hände voll zu tun!
Das Elterngeld hat viele Besonderheiten und bietet Elternpaaren verschiedene Möglichkeiten, sich gemeinsam um den Familienzuwachs zu kümmern. Wenn du mehr Infos zum Elterngeld und dem Antrag brauchst, schau mal in unseren Infobeitrag „Elterngeld beantragen: Alles, was du darüber wissen musst“.
SOS! Was tun, wenn das Elterngeld nicht reicht?
Das Elterngeld bietet dir die Möglichkeit, dich in Ruhe um dein Kind zu kümmern. Das ist toll! Und ohne Zweifel jeden Euro wert, auf den du dafür verzichten musst, weil du nicht mehr so viel arbeiten gehen kannst. Aber was, wenn das Geld einfach nicht reicht, um den Familienunterhalt davon zu bezahlen?
Wir haben ein paar Tipps für dich, was du tun kannst, wenn das Elterngeld nicht reicht:
Kontrolliere noch mal deinen Elterngeld-Antrag
Dein Elterngeld beantragst du nach der Geburt deines Kindes selbst. Wahrscheinlich war der Antrag genau so, wie alle anderen Behördengänge auch: furchtbar kompliziert. Und bei komplizierten Dingen geht leider immer mal wieder was schief.
Wenn dir deine Elterngeldzahlung zu niedrig vorkommt, wirf am besten noch mal einen Blick in deinen Antrag und in den Bescheid, den du anschließend bekommen hast. Womöglich hast du etwas vergessen oder der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin hat etwas übersehen. Kontrolliere bei der Gelegenheit auch direkt, ob alle Gehaltsangaben stimmen.
Aufstockung des Elterngeldes mit Zuschüssen und Sozialleistungen
Familien werden in Deutschland besonders gefördert. Deswegen gibt es neben dem Elterngeld noch einige zusätzliche Zuschüsse und Sozialleistungen, die du beantragen kannst. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet dafür auch ein cooles Online-Tool an: Fast wie ein Elterngeld-Zuschuss-Rechner verrät es dir, welche Sozialleistungen du beantragen kannst.
Kindergeld
Das Kindergeld steht allen Eltern zu, unabhängig vom Einkommen. Wahrscheinlich hast du dich schon direkt nach der Geburt deines Kindes darum gekümmert. Falls nicht, solltest du das schnell nachholen. Wie du das machst, erfährst du in unserem Artikel „Wo beantrage ich Kindergeld?“.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag, auch Kindergeldzuschlag genannt, ist eine zusätzliche Sozialleistung für Familien. Du bekommst diesen Zuschlag, wenn dein Kind mit dir im Haushalt lebt und du Kindergeld erhältst, aber das Geld einfach nicht ausreicht. Dafür gibt es auch strenge Einkommensgrenzen, die für jede Familie individuell berechnet werden.
Allerdings gilt beim Kinderzuschlag auch eine Mindestgrenze: Wenn du als alleinerziehende Person mindestens 600 € im Monat oder als Paar mindestens 900 € im Monat verdienst, kannst du den Zuschlag beantragen. Dein Elterngeld gilt dabei als Einkommen und wird entsprechend angerechnet.
Bekommst du den Kinderzuschlag, erhältst du 6 Monate lang bis zu 250 € pro Monat und Kind. Danach kannst du einen neuen Antrag stellen. Das machst du bei der Familienkasse.
Übrigens: Wenn du den Kinderzuschlag bekommst, kannst du auch weitere Leistungen für deine Kinder beantragen. Zum Beispiel, wenn eines deiner Kids auf Klassenfahrt fährt.
Wohngeld
Ein dicker Batzen deines monatlichen Einkommens geht für eure Wohnung drauf. Miete bzw. Finanzierungsrate, Heizkosten, Nebenkosten – da kommt einiges zusammen. Damit du dir deine Wohnung aber auch in deiner Elternzeit leisten kannst, kannst du Wohngeld beantragen. Also einen Zuschuss zu euren monatlichen Wohnkosten.
Wie viel Wohngeld du bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel davon, in welcher Stadt ihr wohnt, wie viele Personen in eurem Haushalt leben und wie hoch euer Einkommen genau ist. Die genaue Berechnung ist ziemlich kompliziert, da es verschiedene Mietstufen und eine Menge Besonderheiten gibt. Lass dich deswegen am besten von der Wohngeldbehörde in deiner Gemeinde beraten. Du findest sie in der Regel im Rathaus. Dort kannst du das Wohngeld auch direkt beantragen.
Übrigens: Auch beim Wohngeld wird dein Elterngeld als Einkommen gewertet. Du musst es deswegen beim Antrag auf jeden Fall mit angeben.
Aufstockung des Elterngeldes vom Arbeitsamt
Wenn dein Einkommen auch mit den zusätzlichen Sozialleistungen nicht ausreicht, kannst du Bürgergeld beantragen. Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung, die du immer dann bekommst, wenn all deine Einnahmen zusammen nicht für den Lebensunterhalt deiner Familie ausreichen.
Es ist ein monatlicher Pauschalbetrag für dich und die anderen Personen in deinem Haushalt. Zusätzlich bekommst du Unterstützung für deine monatlichen Wohnkosten, also zum Beispiel Miete und Heizkosten.
Die genaue Höhe deines Bürgergeldes ist aber individuell. Denn deine Einnahmen werden darauf angerechnet und entsprechend abgezogen. So bekommst du am Ende nicht den Pauschalbetrag, sondern genau das, was dir am Monatsende fehlt, um deine Familie zu versorgen.
Wichtig für Familien: Wenn du Bürgergeld bekommst, kannst du weitere Unterstützung beantragen. Zum Beispiel, wenn du eine Erstausstattung für dein Kind brauchst, du umziehen musst oder dein Kind gesundheitsbedingt besondere Nahrung braucht.
Du beantragst das Bürgergeld online oder beim Jobcenter in deiner Stadt oder Gemeinde. Bevor du den Antrag stellst, lies dir am besten unseren Beitrag zum Thema durch – er verrät dir alles, was du über Bürgergeld wissen solltest.
Aufstockung des Elterngeldes durch Arbeitgeber
Die ersten 8 Wochen nach der Geburt deines Kindes bist du als frischgebackene Mama in Mutterschutz. Das heißt, in dieser Zeit musst du auch ohne Elternzeit nicht arbeiten gehen. Während du in Mutterschutzbist, bekommst du das sogenannte Mutterschaftsgeld. Es ist eine Art der Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Wenn du gerade keinen aktiven Arbeitsvertrag hast, bekommst du das Geld von deiner Krankenkasse.
Und nun wirds spannend: Denn wenn du in Mutterschutz bist und noch bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, kannst du einen Arbeitgeberzuschuss beantragen. Das geht schon ab einem monatlichen Nettolohn von 390 €. Besonders cool: Wenn du mehrere Arbeitgeber hast, kannst du bei jedem einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beantragen.
Wie hoch dieser Zuschuss genau ist, hängt individuell von deinem Einkommen ab. Du beantragst ihn direkt bei deinem Arbeitgeber. Es kann sein, dass du dafür auch eine Bescheinigung von deinem Arzt benötigst.
Aufstockung des Elterngeldes durch Nebenjobs
Wenn deine Zeit es zulässt, kannst du dein monatliches Einkommen auch mit einem Nebenjob aufbessern. Denn du darfst während deiner Elternzeit grundsätzlich in Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeiten. Natürlich mit der Voraussetzung, dass dein Kind in der Zeit gut versorgt ist.
Wenn das für deine Familie in Frage kommt, hast du beim Elterngeld sogar besondere Möglichkeiten. Mit ElterngeldPlus arbeitest du in Teilzeit und hast dafür doppelt so lange Elternzeit. Als Elternpaar könnt ihr euch die Elternzeit auch untereinander aufteilen – und bekommt dafür einen Partnerschaftsbonus. Mehr dazu erfährst du auch in unserem Artikel „Elterngeld beantragen: Alles, was du darüber wissen musst“.
Besondere Möglichkeiten für Alleinerziehende
Du bist alleinerziehend und das Elterngeld reicht nicht? Neben den Möglichkeiten, die wir dir oben vorgestellt haben, haben wir noch ein paar weitere Tipps für dich:
Unterhaltsvorschuss beantragen
Der andere Elternteil deines Kindes ist verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. So viel zur Theorie. In der Praxis sieht das leider manchmal anders aus – aus den unterschiedlichsten Gründen.
Damit du auch bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen genug Geld bekommst, kannst du einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Du bekommst den Unterhalt dann nicht vom Vater oder der Mutter, sondern vom Amt.
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellst du beim Jugendamt.
Wichtig: Dein Unterhaltsvorschuss zählt als Einnahme. Dadurch wird er auf Sozialleistungen wie den Kinderzuschlag oder das Bürgergeld angerechnet.
Steuerklasse 2
Alleinerziehende haben einige steuerliche Vorteile. Dazu gehören zum Beispiel höhere Freibeträge. Wenn du arbeiten gehst, hast du dadurch einen höheren Nettolohn.
Um diese steuerlichen Vorteile zu nutzen, musst du dich in Steuerklasse 2 einstufen lassen. Das machst du am besten schriftlich bei deinem Finanzamt.
Vorbeugen: Elterngeld zu wenig? Nicht mit dir! – Tipps für deine finanzielle Familienplanung
Ihr steckt noch in der Familienplanung und du befürchtest, dass das Geld während deiner Elternzeit knapp werden könnte? Noch hast du Zeit, etwas dagegen zu tun! Wir haben ein paar Tipps für dich, wie du mit cleverer Planung ein bisschen entspannter in die Elternzeit starten kannst.
Stock deine Arbeitszeit auf
Die Höhe deines Elterngeldes richtet sich nach der Höhe deines Netto-Einkommens in den 12 Monaten vor der Geburt deines Kindes. Die logische Folge daraus: Je mehr du in dieser Zeit verdienst, desto mehr Elterngeld bekommst du.
Am einfachsten wäre natürlich eine saftige Lohnerhöhung. Schade nur, dass die nie kommen, wenn man sie gerade braucht. Vielleicht hast du stattdessen die Möglichkeit, deine Arbeitszeit ein bisschen aufzustocken? Arbeitest du zum Beispiel gerade in Teilzeit, kannst du womöglich noch ein paar Stunden pro Woche aufstocken. Schon hast du am Ende des Monats ein höheres Netto – und somit auch in deiner Elternzeit etwas mehr Geld zur Verfügung.
Nutze steuerliche Vorteile
Als Elternpaar habt ihr steuerlich ein paar Möglichkeiten. Mit euren Steuerklassen und Kinderfreibeträgen beeinflusst ihr euer monatliches Netto – je nachdem, wer in welcher Steuerklasse ist, zahlt ihr unterschiedlich hohe Steuern. Wenn ihr gerade über Kinder nachdenkt, sprecht am besten auch mal mit eurem Steuerberater oder eurer Steuerberaterin. Vielleicht hat er oder sie ja noch einen guten Tipp für euch!
Fang rechtzeitig an zu sparen
Spielzeug, Windeln, Kinderwagen: Da kommt einiges zusammen. Wenn ihr rechtzeitig mit dem Sparen beginnt, finanziert ihr die Erstausstattung eures Familienzuwachses ganz entspannt mit kleinen Beträgen vorab, anstatt die dicke Rechnung auf einmal zahlen zu müssen.
Dafür gibt es geldkluge Sparprodukte, die euch dabei unterstützen. Zum Beispiel den Sparbaum von Bling. Mit ihm legt ihr monatlich Geld zur Seite und investiert es in nachhaltige Fonds. Die werfen mit der Zeit mehr Rendite ab als ein Tagesgeldkonto oder Sparbuch. So habt ihr schon vor der Geburt eures ein kleines Finanzpolster angespart, das euch durch die Elternzeit hilft.