Recht auf Taschengeld – Ist Taschengeld Pflicht?

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12.1.2023

Dass wir unseren Kindern Taschengeld geben, ist seit Jahrzehnten völlig normal, wie ein Blick in die Geschichte des Taschengeldes zeigt. Aber besteht eigentlich eine rechtliche Verpflichtung, die vorschreibt, dass Eltern ihren Kindern regelmäßig einen bestimmten Betrag zahlen müssen? Wir haben uns schlau gemacht und verraten dir, ob es ein Recht auf Taschengeld gibt.

Was ist der Taschengeldparagraph?

Du erfährst in diesem Beitrag, ob es laut Gesetz Pflicht ist, Taschengeld auszuzahlen, was es mit dem Taschengeldparagraphen auf sich hat und auch, ob dein Kind einen Anspruch auf das Kindergeld hat. Kinderrechte sind weltweit durch die UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben und im deutschen Grundgesetz verankert. Zu ihnen zählt zum Beispiel das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung. Hinzu kommen viele weitere. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel. Sie alle verfolgen ein Ziel: Das Wohl unserer Kinder zu schützen und zu fördern.

Das Recht auf Taschengeld zählt jedoch nicht dazu. Das Auszahlen von Taschengeld wird vom Gesetz in Deutschland nicht vorgeschrieben – es gibt keinen Taschengeldanspruch für Kinder. Trotzdem zahlen wir es unseren Kindern ab einem gewissen Alter. Und das ist gut so: Denn aus pädagogischer Perspektive ist unbestritten, dass Kinder so schon früh den eigenverantwortlichen Umgang mit Geld lernen können – ein Umstand, der ihnen im späteren Leben zugutekommt. Der Kinderschutzbund sagt deswegen, jedes Kind habe, obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld hat, ein moralisches Recht auf Taschengeld.

Nun haben wir bei einem Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dennoch den sogenannten Taschengeldparagraphen § 110 gefunden. In diesem steht geschrieben: "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Mit sieben Jahren dürfen Kinder bar bezahlen

Bedeutet: Kinder dürfen auch ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einkaufen gehen, zum Beispiel im Supermarkt oder in der Eisdiele. Der Kauf ist rechtsgültig, solange dein Kind den Preis mit dem Taschengeld, das du ihm zur Verfügung stellst, bezahlen kann. Der Paragraf bezieht sich auf Kinder ab einem Alter von sieben Jahren. Ist das Kind jünger, müssen Verkäufer*innen den Kauf ablehnen oder nachträglich rückgängig machen. Weitere detaillierte Informationen zum Taschengeldparagraphen findest du in den Beiträgen "Der Taschengeldparagraph – einfach erklärt" und "Der Taschengeldparagraph: Ab diesem Alter dürfen Kinder einkaufen".

Erstes Taschengeld zwischen vier Jahren und Schulbeginn

Wir halten fest: Rechtlich darf dein Kind ab einem Alter von sieben Jahren mit Bargeld bezahlen. Ein Taschengeld kannst du ihm aber natürlich auch schon früher geben. Dein Kind ist dann zwar noch nicht geschäftsfähig, kann aber bereits mit dem Sparen beginnen oder gemeinsam mit dir einkaufen gehen. Es ist empfehlenswert, den Zeitpunkt des ersten Taschengeldes am individuellen Entwicklungsstand deines Kindes zu orientieren. Du kannst dir auch unsere Taschengeld-Empfehlungen zu Hilfe nehmen.

Denn dann hat dein Kind gelernt, mit dem ersten eigenen Geld zu wirtschaften und kann sich das Budget besser über einen längeren Zeitraum einteilen. Die Höhe des Betrags kannst du je nach Alter in verschiedenen Stufen anpassen. Erfahre in unserer Taschengeldtabelle, welche Beträge geeignet sind.

Kein gesetzliches Recht auf Taschengeld – Kindergeld muss nicht als Taschengeld ausgezahlt werden

Nun haben Eltern in Deutschland den Anspruch auf das sogenannte Kindergeld. Es dient dazu, die grundlegende Versorgung von Kindern sicherzustellen. Für jedes deiner Kids erhältst du einen monatlichen Betrag. Sollte dein Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, ist sogar eine Zahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.

Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Dürfen es Kinder rechtlich von ihren Eltern einfordern? Auch hier lautet die Antwort: nein. Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für die Eltern, die zum Beispiel für den Kauf von Nahrung, Kleidung oder Schulmaterialien genutzt werden soll. Zu einer direkten Auszahlung an das Kind sind Eltern in der Regel nicht verpflichtet.

Kindergeld für existenzielle Dinge des Alltags nutzen

Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel. Können Eltern keinen regelmäßigen Unterhalt gewährleisten, haben Kinder die Möglichkeit, einen Antrag zur Auszahlung des Kindergelds zu stellen. Die Familienkasse kann den Betrag dann direkt an das Kind auszahlen. Dazu kommt es aber nur ganz selten bei besonders schwierigen Verhältnissen.

Selbstverständlich kannst du das Kindergeld oder einen Teil des Betrags nutzen, um es als Taschengeld weiterzureichen. Grundsätzlich sollte das Kindergeld aber dafür genutzt werden, die eigenen Kinder mit Nahrungsmitteln und weiteren Dingen zu versorgen, die für das tägliche Leben essenziell sind. Das Taschengeld dient darüber hinaus als ein zusätzliches Budget, mit dem sich Heranwachsende selbst etwas kaufen dürfen, das über die notwendigen Einkäufe im Supermarkt hinausgeht.

Ist dein Nachwuchs hingegen etwas älter und kauft zum Beispiel seine Kleidung ohne dein Beisein, ist eine Teilzahlung des Kindergelds als eine Art Taschengeld schon sinnvoller. Denn in dem Fall übernimmt dein Kind seine Einkleidung selbst und kann deswegen auch das Geld verwenden, das dafür unter anderem genutzt werden soll: das Kindergeld.

Klar ist außerdem: Ob du Teile des Kindergelds für das Taschengeld nutzt oder nicht, ist immer auch abhängig von deinem Einkommen. Denn auch ein Taschengeld muss man sich als Eltern leisten können, vor allem, wenn dein Kind älter wird und die Ansprüche steigen.

Kein Recht auf Taschengeld – warum es dennoch sinnvoll ist

Wie bereits erwähnt, haben Kinder zwar kein gesetzliches Recht auf Taschengeld, aber es kann ihnen dabei helfen, den richtigen Umgang mit Geld bereits frühzeitig zu erlernen. Was bedeutet das für dein Kind? Es bedeutet, dass dein Nachwuchs lernt

  • zu sparen und sich sein Geld einzuteilen,
  • selbstständige Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen,
  • unabhängiger von seinen Eltern zu sein
  • und im Erwachsenenalter gut mit Geld umgehen und somit womöglich Geldprobleme vermeiden kann.

Außerdem hat dein Kind durch das Taschengeld die Möglichkeit, Fehler zu machen und daraus zu lernen. Vielleicht gibt es sein Geld bereits zu Beginn des Monats aus und merkt dann, dass das keine so gute Idee war. Der Vorteil: Die Fehler passieren in einer Situation, in der sie keine ernsten Folgen haben. Deinem Kind wird durch diese Fehler mit kleinen Summen nichts passieren, aber der Lerneffekt ist trotzdem vorhanden.

Weitere Vorteile von Taschengeld

Obwohl Kinder kein Recht auf Taschengeld haben, ist das Auszahlen einer bestimmten wöchentlichen oder monatlichen Summe sinnvoll. Zum einen, weil dein Kind dadurch den Umgang mit Geld lernt und zum anderen, weil es auch für dich als Elternteil Vorteile mit sich bringt:

  • Weniger Diskussionen über Geld: Auseinandersetzungen über Geld gibt es wahrscheinlich in jedem Haushalt – besonders dann, wenn auch Kinder involviert sind. Ein großer Vorteil von Taschengeld ist es, dass die Diskussionen und Streitigkeiten verringert werden können. Lege einfach von Anfang an fest, wie viel Geld dein Kind pro Woche oder Monat erhält und daran gibt es dann nichts zu rütteln. Wichtige Dinge wie Lebensmittel, Kleidung und Schulutensilien werden im Regelfall ohnehin von den Eltern bezahlt, sodass es auch nicht schlimm ist, wenn dem Kind mal ein paar Tage kein Geld mehr zur Verfügung steht, weil es bereits alles ausgegeben hat.
  • Weniger Betteln: Man spaziert mit seinem Kind durch das Einkaufszentrum und plötzlich fällt ihm etwas ins Auge, das es unbedingt haben möchte – und dann geht das Betteln los. – Wer kennt das nicht? In solchen Momenten ist es als Elternteil oft schwer, stark zu bleiben, denn man möchte seinem Kind nur ungern einen Wunsch abschlagen. Wenn das Kind eigenes Geld zur Verfügung hat, kann es sich die Dinge, die es möchte (aber nicht unbedingt braucht) einfach selbst kaufen. So weiß es, wie viel Geld für diese Dinge zur Verfügung steht und kann es sich einteilen.
  • Kinder haben immer Geld parat: Wenn dein Kind mit Freunden unterwegs ist und sich eine Kleinigkeit beim Kiosk kaufen möchte, muss es nicht immer vorher bei dir anrufen und dich um Geld bitten. Das bedeutet mehr Freiheit für dein Kind und du musst nicht ständig daran denken, deinem Kind Geld mitzugeben, bevor es das Haus verlässt.

Fazit: moralisches statt gesetzliches Recht auf Taschengeld

Unser Fazit: Die Frage, ob es ein gesetzliches Recht auf Taschengeld gibt, können wir mit einem klaren NEIN beantworten. Es gibt kein Gesetz, das ein Recht auf Taschengeld für Kinder festlegt. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass ein moralisches Recht auf Taschengeld besteht. Das erste "eigene" Geld hilft, schon in frühen Jahren den Umgang mit Finanzen zu schulen und sich auf das spätere Leben vorzubereiten. Kinder lernen durch das Taschengeld selbstständig Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen. Diese Fähigkeiten sind nicht nur beim Geld, sondern auch in anderen Bereichen des Lebens sehr wichtig. Außerdem haben Kinder durch das Taschengeld die Möglichkeit, Fehler zu machen und daraus zu lernen, ohne vor ernsten Konsequenzen Angst haben zu müssen.

Damit du die Finanzen deiner Kinder jederzeit im Blick hast, ohne ihnen das Gefühl zu geben, sie kontrollieren zu müssen, gibt es die Bling Card. Per App kannst du unter anderem die Ausgaben einsehen, automatisiert Taschengeld versenden und am Lernerfolg deiner Kinder teilhaben.

Lese dir nach diesem Beitrag zum Recht auf Taschengeld auch gerne weitere Beiträge zum Thema durch und erfahre, was der richtige Rhythmus zum Auszahlen von Taschengeld ist oder wie Kinder das Sparen lernen können.

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