Elterngeld nachträglich beantragen: Das Wichtigste auf einen Blick
- Entwarnung: Grundsätzlich kannst du dein Elterngeld auch rückwirkend beantragen.
- Trotzdem darfst du dir nicht zu viel Zeit lassen – es gibt einige Fristen.
- Rückwirkend bekommst du für maximal drei Monate Elterngeld.
Bevor wir starten: Die wichtigsten Elterngeld-Fakten im Überblick
Vor und nach der Geburt deines Kindes prasseln von überall Fachbegriffe und gut gemeinte Ratschläge auf dich ein. Elterngeld, Elternzeit, Erziehungsgeld, Krankenversicherung, und, und, und. Das kann man sich gar nicht alles merken – lass uns deswegen nochmal kurz zusammenfassen, was Elterngeld genau ist:
- Elterngeld bekommst du, damit du dich nach der Geburt um dein Kind kümmern kannst, anstatt arbeiten gehen zu müssen.
- Elternzeit und Elterngeld ist nicht das Gleiche, ist aber eng miteinander verbunden.
- Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem letzten Einkommen. Du bekommst mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat.
- Du hast mit Basiselterngeld und ElterngeldPlus verschiedene Möglichkeiten, das Elterngeld zusammen mit deinem Partner oder deiner Partnerin an dein Leben anzupassen.
Wenn du mehr über die Elterngeld-Basics erfahren möchtest, schau am besten mal in unseren Beitrag zum Thema Elterngeld beantragen. In unserem Magazin findest du außerdem viele Artikel zu speziellen Elterngeld-Fragen, zum Beispiel zum Elterngeld-Zuschuss. Natürlich findest du dort auch jede Menge nützliche Inhalte zu anderen Finanz-Themen.
Und nun lass uns starten – damit du so schnell wie möglich dein Elterngeld rückwirkend beantragen kannst!
Wann kannst du das Elterngeld überhaupt beantragen?
Dein Elterngeld kannst du erst nach der Geburt deines Kindes beantragen. Klar, da hast du ja auch sonst nichts zu tun. Ironie aus.
Nein, mal ehrlich: Grundsätzlich ist es total logisch, dass du das Elterngeld erst nach deiner Geburt beantragen kannst. Denn vorher weißt du ja gar nicht, wann deine Elternzeit losgeht. Der errechnete Geburtsterm ist schließlich reine Theorie.
Trotzdem solltest du den Antrag nach der Geburt so schnell wie möglich absenden.
Unser Tipp: Am besten, du bereitest schon vor der Geburt alles vor – dann musst du nach der Geburt nur noch ein paar fehlende Daten und Unterlagen ergänzen und alles absenden.
… und bis wann musst du das Elterngeld spätestens beantragen?
Du kannst dein Elterngeld später beantragen. Gesetzlich hast du nach der Geburt deines Kindes maximal 14 Monate Zeit, deinen Antrag auf Elternzeit abzuschicken. Diese Monate beziehen sich allerdings nicht auf Kalendermonate, sondern auf die Lebensmonate deines Kindes.
Aber Achtung: Wenn du direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen und Elterngeld bekommen möchtest, ist das natürlich viel zu spät. Dann musst du den Antrag in den ersten drei Lebensmonaten deines Kindes einreichen. Sonst bekommst du kein Geld – zumindest nicht für die gesamte Zeit.
Bekommt man Elterngeld rückwirkend?
Die gute Nachricht: Ja, du bekommst dein Elterngeld auch rückwirkend.
Die schlechte Nachricht: Es gibt Einschränkungen. Du bekommst dein Elterngeld für maximal drei Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt.
Das heißt für dich: Wenn du das Elterngeld direkt ab der Geburt bekommen möchtest, solltest du den Antrag so schnell wie möglich einreichen. Spätestens, wenn dein Kind drei Monate alt ist, muss der Antrag auf dem Schreibtisch deiner Elterngeldstelle liegen.
Wenn du den Antrag also erst nach 5 Monaten stellst, bekommst du noch für drei Monate rückwirkend Elterngeld – die anderen 2 Monate gehen dir verloren.
Übrigens: Deine Mutterschutzfrist ist bei diesen Fristen kein Aufschub, da deine Mutterschaftsleistungen mit deinem Elterngeldanspruch verrechnet werden. Du musst den Antrag also wirklich in den ersten drei Lebensmonaten deines Kindes stellen, um direkt ab der Geburt Elterngeld zu bekommen.
So kannst du dein Elterngeld rückwirkend beantragen
Okay, also keine Zeit verlieren: Am besten, du suchst schnell alle Unterlagen zusammen und kümmerst dich um den Antrag. Keine Angst: Das ist gar nicht so viel Arbeit, wie du vielleicht denkst. Wir verraten dir alles, was du dafür wissen musst.
Welche Unterlagen brauchst du, um dein Elterngeld zu beantragen?
Egal, ob du dein Elterngeld rechtzeitig oder rückwirkend beantragst – du brauchst immer diese Dinge:
- Die Geburtsurkunde deines Kindes: Du bekommst sie nach der Geburt beim Standesamt. Am besten, du lässt dir dort gleich ein paar beglaubigte Kopien ausstellen – denn du solltest niemals das Original wegschicken.
- Einen Nachweis über dein Einkommen: Die Höhe deines Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen, das du vor der Geburt hattest. Deswegen musst du zum Beispiel deine Lohnabrechnungen oder eine Bescheinigung deines Arbeitgebers einreichen.
- Einen Nachweis über das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin: Egal, ob ihr beide Elterngeld bekommt oder nur einer – beim Elterngeld gibt es Einkommensgrenzen, die sich auf das gemeinsame Einkommen beziehen. Deswegen musst du auch für deinen Partner oder deine Partnerin Einkommensnachweise mitschicken.
- Deine Steuer-ID: Deine bzw. euere gemeinsame Steuer-ID findest du auf dem letzten Einkommenssteuerbescheid. Wenn du ihn nicht findest, frag am besten beim Finanzamt nach.
- Deine Bankverbindung: Logisch, ohne Kontonummer kommt das Geld nicht bei dir an. Vergiss deswegen nicht, deine IBAN anzugeben.
- Das Antragsformular: Natürlich gibt es auch ein Antragsformular, das du ausfüllen musst. Du bekommst es bei deiner lokalen Elterngeldstelle. Alternativ kannst du deinen Elterngeldantrag in vielen Bundesländern auch online stellen. Mehr dazu verraten wir dir im nächsten Abschnitt.
Unser Tipp: Wenn du sowieso schon spät dran bist, schick deinen Antrag lieber unvollständig ab, als erst noch tagelang nach Unterlagen zu suchen oder auf Rückmeldung von anderen Stellen zu warten. Wenn etwas fehlt, wird sich der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin deiner Elterngeldstelle bei dir melden. Das verschafft dir im Notfall einen kleinen Puffer.
Wo kannst du dein Elterngeld beantragen?
Wenn du dich fragst "Wo beantrage ich Elterngeld?", bist du nicht alleine - denn eine eindeutige Antwort gibt es darauf leider nicht. Wie und wo du Elterngeld beantragen kannst, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Mehr Informationen zu allen Bundesländern findest du auch in unserem Artikel „Elterngeld beantragen: Alles, was du darüber wissen musst“.
Besonders entspannt ist es, wenn du dein Elterngeld online beantragen kannst. Damit sparst du dir auch gleich ein bisschen Zeit für den Postversand und bist nicht auf die Öffnungszeiten der Elterngeldstelle angewiesen. Dafür bieten viele Bundesländer den Antrag über das Portal ElterngeldDigital an. Ob dein Bundesland dabei ist, erfährst du hier.
Antrag gestellt – aber leider nicht richtig? So kannst du dein Elterngeld nachträglich ändern
Manchmal hilft die beste Planung nichts – es kommt dann doch anders. Dafür hast du beim Elterngeld zum Glück immer die Möglichkeit, deinen bereits gestellten Antrag nochmal zu ändern. Das gilt natürlich auch, wenn dir schlicht ein Fehler unterlaufen ist.
Allerdings gelten auch für Änderungen ein paar Einschränkungen:
- Alles, was noch in der Zukunft liegt, kannst du easy ändern.
- Für Monate, für die du schon Elterngeld bekommen hast, kannst du keine Änderungen mehr vornehmen – höchstens in ganz besonderen Härtefällen, zum Beispiel bei schweren Krankheiten oder sogar Todesfällen.
- Für vergangene Monate, für die du noch kein Elterngeld bekommen hast, kannst du Änderungen vornehmen – allerdings maximal drei Monate rückwirkend. Alles, was länger als drei Monate her ist, ist fix: Daran kannst du nichts mehr ändern.
- Etwas anderes ist es, wenn du ElterngeldPlus beantragt hast und nun doch lieber Basiselterngeld bekommen möchtest – das kannst du ziemlich einfach nachträglich ändern.
Generell gilt: Wenn du etwas ändern möchtest, hol dir am besten Hilfe von deinem Ansprechpartner bei der Elterngeldstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort wissen, wie und was du noch ändern kannst und helfen dir dabei, die Änderungen richtig und vor allem rechtzeitig durchzuführen.
Übrigens: Manchmal können sich Änderungen auch auf deine Krankenversicherung auswirken. Lass dich deswegen am besten auch nochmal von deiner Krankenkasse beraten.