Elterngeld beantragen – das Wichtigste auf einen Blick
- Elterngeld bekommst du nicht automatisch – du musst es nach der Geburt deines Kindes selbst beantragen
- Antrag und Verfahren sind nicht einheitlich – sie unterscheiden sich je nach Bundesland
- Es gibt verschiedene Varianten, aus denen du die beste Lösung für deine Familie zusammenstellst: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und einen Mix aus beidem
- Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem letzten Einkommen und deiner Steuerklasse
Wofür und unter welchen Voraussetzungen steht dir Elterngeld zu?
Das Elterngeld ist dafür da, dir nach der Geburt deines Kindes den Rücken freizuhalten. Damit du dich um deine junge Familie kümmern kannst, anstatt direkt wieder von morgens bis abends arbeiten zu gehen. Deswegen steht dir und allen frischgebackenen Eltern in Deutschland Elterngeld zu, wenn du dafür vorübergehend weniger oder gar nicht arbeiten gehst.
Natürlich gibt es auch ein paar Voraussetzungen, die du erfüllen musst:
- du wohnst und lebst in Deutschland,
- du betreust dein Kind selbst und gibst es nicht zum Beispiel an eine Tagesmutter,
- dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 250.000 €, wenn du alleinerziehend bist oder unter 300.000 €, wenn ihr euer Kind als Elternpaar großzieht.
Dein Geschlecht oder dein Beziehungsstatus spielen dagegen keine Rolle. Mütter und Väter haben die gleichen Rechte, genau wie verheiratete und unverheiratete Paare im gemeinsamen Haushalt.
Wie viel Elterngeld steht dir zu?
Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt von deinem Einkommen im gesamten Jahr vor der Geburt bzw. ab Beginn des Mutterschutzes ab. Maßstab ist immer das Einkommen des Elternteils, der sich gerade um das Kind kümmert und dafür weniger oder nicht mehr arbeiten geht. Das muss übrigens nicht immer nur ein Elternteil sein – das Elterngeld bietet auch die Möglichkeit, sich die Zeit aufzuteilen.
Berechnungsgrundlage ist das sogenannte Elterngeld-Netto. Also dein Netto-Einkommen, von dem noch Werbungskosten, Steuerpauschalen und Sozialabgaben abgezogen werden. In der Regel liegt das Elterngeld bei ca. 65 bis 67 % des Netto-Einkommens. Zur Erinnerung: Das Netto-Einkommen ist das Geld, was du von deinem Arbeitgeber auf dein Konto überwiesen bekommst.
Es gibt allerdings auch Ober- und Untergrenzen: Nach oben ist bei 1.800 € Elterngeld Schluss, der Mindestbetrag liegt bei 300 €.
Wofür darfst du das Elterngeld nutzen?
Das Elterngeld ist dazu da, damit du dich nach der Geburt ganz auf dein Kind konzentrieren kannst. Es soll dein Einkommen ersetzen, das du andernfalls mit deinem Job verdient hättest. Du kannst das Elterngeld also für alles das nutzen, was deine Familie im Alltag so braucht: Essen, Miete, Spielzeug, Ausflüge und, und, und.
Natürlich kannst du vom Elterngeld auch direkt etwas für später zur Seite legen, um zum Beispiel auf den ersten Schulranzen, die große Feier zur Taufe oder sogar den Führerschein zu sparen. Dafür eignet sich zum Beispiel der Sparbaum – mit ihm sparst du schon ab 1 €, investierst in nachhaltige Projekte und erwirtschaftest eine ordentliche Rendite.
Wann und bis wann Elterngeld beantragen? Diese Fristen musst du kennen
Dein Elterngeld kannst du immer erst nach der Geburt deines Kindes beantragen und es steht dir auch erst ab diesem Zeitpunkt zu.
Die Zeit vor der Geburt kannst du aber trotzdem schon dafür nutzen. Denn für den Antrag brauchst du einige Unterlagen, die du auch vorab schon zusammensuchen kannst. Welche Unterlagen das genau sind, erfährst du in diesem Artikel natürlich auch noch.
Wichtig ist: Um dein Elterngeld in voller Höhe zu bekommen, musst du den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate deines Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Du kannst ihn auch noch später stellen, die absolute Deadline endet erst nach 14 Lebensmonaten deines Kindes. Allerdings geht dir dann Geld verloren, denn rückwirkend bekommst du nur Elterngeld für drei Monate.
Übrigens: Das Elterngeld orientiert sich immer am Lebensmonat des Kindes, nicht an den Kalendermonaten.
Diese Möglichkeiten hast du beim Elterngeld
Wir haben eine gute und eine schlechte Nachricht für dich.
Die gute: Du hast wahnsinnig viele Möglichkeiten, dein Elterngeld flexibel an dein Leben anzupassen. So findest du bestimmt eine Variante, die genau zu dir und deiner Familie passt.
Die schlechte: Das wirkt auf den ersten Blick ein bisschen kompliziert. Aber eigentlich ist es gar nicht so wild, wenn du erst mal den Unterschied zwischen den Elterngeld-Varianten Basiselterngeld und ElterngeldPlus verstanden hast.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist das richtige für dich, wenn du dich gerne den ganzen Tag um dein Kind kümmern möchtest – also eine Weile gar nicht arbeiten gehen möchtest.
Entscheidest du dich für das Basiselterngeld, kannst du dich insgesamt bis zu 14 Monate voll und ganz um dein Kind kümmern. Bist du alleinerziehend, nutzt du diese 14 Monate selbst. Kümmert ihr euch zu zweit um euer Kind, könnt ihr sie frei untereinander aufteilen. Die einzige Einschränkung: Einer oder eine von euch nimmt mindestens zwei Monate Auszeit – und der oder die andere maximal zwölf Monate.
Übrigens: Wird dein Kind als Frühchen geboren, hast du womöglich sogar noch länger als 14 Monate ein Recht auf Elterngeld.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus ist das richtige für dich, wenn du schon kurz nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten gehen möchtest. Teilzeit bedeutet dabei, dass du maximal 32 Stunden pro Woche arbeitest.
Mit dem ElterngeldPlus bekommst du monatlich dann zwar weniger als beim Basiselterngeld, dafür aber doppelt so lange – insgesamt bis zu 28 Monate. In den meisten Fällen liegt das ElterngeldPlus übrigens bei mehr als der Hälfte des Basiselterngeldes. Du bekommst unterm Strich also mehr als beim Basiselterngeld.
Ein Mix aus beidem
Wenn du dich nicht zwischen beiden Varianten entscheiden kannst, kannst du sie auch einfach mixen – und dir so dein ganz persönliches Elterngeld zusammenstellen. Du musst dich auch nicht zu Beginn für die gesamte Zeit des Elterngeldes entscheiden – du kannst deinen Elterngeldantrag ändern, wenn du es dir später anders überlegst.
Aber Achtung: Änderungen sind immer nur für die Zukunft möglich – nicht rückwirkend. Am besten machst du dir deswegen vorab schon einen Plan, wie du die Zeit nach der Geburt gestalten möchtest.
Belohnung für eine gute Aufteilung: der Partnerschaftsbonus
Du ahnst es schon: Es gibt natürlich auch einige Sonderregelungen. Zum Beispiel gibt es den Partnerschaftsbonus im Rahmen des ElterngeldPlus. Mit ihm staubt ihr noch ein paar Monate zusätzliches Elterngeld ab, wenn ihr euch beide gleichermaßen um euer Kind kümmert.
Das bedeutet: Wenn ihr euch beide um euer Kind kümmert und beide gleichzeitig nur in Teilzeit arbeitet, bekommt ihr bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Eine tolle Erklärung mit vielen Beispielen und Möglichkeiten findest du auch in diesem Video des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wo Elterngeld beantragen? Gute Frage – nächste Frage!
Okay, jetzt hast du wahrscheinlich noch eine große Frage im Kopf: „Wo beantrage ich Elterngeld denn nun?“ Leider gibt es auf diese Frage nur eine Antwort: Kommt drauf an, wo du wohnst. Schließlich wäre es ja auch zu schön, wenn es einfach wäre, oder?
Jedes Bundesland hat eigene Abläufe, Formulare und Zuständigkeiten festgelegt. In Berlin kann der Elterngeldantrag also ganz anders ablaufen als in NRW oder in Rheinland-Pfalz.
Elterngeld beantragen: Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die zuständige Stelle die Landesbank Baden-Württemberg. Auf dessen Website findest du alle wichtigen Infos und kannst dein Elterngeld auch direkt online beantragen. Auch Änderungen veranlasst du dort direkt online.
Elterngeldantrag Bayern
In Bayern kannst du dein Elterngeld beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZFBS) beantragen. Den Antrag füllst du direkt online aus. Besonders praktisch: Du kannst schon sechs Monate vor der Geburt damit loslegen.
Elterngeld beantragen in Berlin
Um das Elterngeld in Berlin zu beantragen, führt dich dein Weg schnurstracks zum Jugendamt in deinem Wohnbezirk. Dort findest du eine Elterngeldstelle, bei der du deinen Antrag einreichen kannst. Dein zuständiges Jugendamt findest du übrigens im Bezirksamt deines Stadtbezirks.
Falls du deinen Antrag lieber vom Sofa aus ausfüllen möchtest, kannst du in Berlin auch den Service Elterngeld Digital nutzen.
Elterngeld beantragen: Brandenburg
In Brandenburg beantragst du das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Entspannter ist es allerdings zu Hause vom Sofa aus: Brandenburg nimmt am Service Elterngeld Digital teil, bei dem du deinen Antrag ganz einfach online ausfüllen kannst.
Elterngeldantrag Bremen
Wenn du in Bremen wohnst, führt dich dein Weg zum Amt für Soziale Dienste. Dort gibt es eine Elterngeldstelle, bei der du deinen Antrag einreichst.
Allerdings nimmt auch Bremen am Service Elterngeld Digital an, mit dem du deinen Antrag auf Elterngeld online ausfüllen kannst.
Elterngeld beantragen in Hamburg
In Hamburg kümmern sich die Bezirksämter der Stadtbezirke ums Elterngeld. Du gehst also einfach zum Bezirksamt in deiner Nähe, schnappst dir einen der ausliegenden Anträge und füllst ihn in Ruhe aus. Später reichst du ihn zusammen mit deinen Unterlagen bei der Elterngeldstelle ein.
Entspannter ist es online: Hamburg bietet den Service Elterngeld Digital an, über den du deinen Antrag bequem von zu Hause aus ausfüllst.
Elterngeld beantragen: Hessen
In Hessen kümmert sich das Amt für Versorgung und Soziales darum, dass du dein Elterngeld bekommst. Dafür machst du dich entweder auf den Weg zu einer der sechs Standorte in Hessen oder du reichst deine Unterlagen und den Antrag online ein.
Elterngeld in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern hast du verschiedene Möglichkeiten, um dein Elterngeld zu beantragen. Entweder lädst du dir den Antrag online herunter, füllst ihn aus und sendest ihn mit der Post an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, du bringst ihn persönlich zur zuständigen Stelle in deiner Nähe oder du nutzt zum Ausfüllen den Online-Service Elterngeld Digital.
Elterngeld-Antrag Niedersachsen
Wenn du in Niedersachsen wohnst, beantragst du dein Elterngeld klassisch im Papierformat bei deiner zuständigen Elterngeldstelle. Die findest du in Niedersachsen in den Kommunen, also zum Beispiel bei deiner Stadtverwaltung.
Noch entspannter ist es, wenn du den Antrag über den Service Elterngeld Digital ausfüllst.
Elterngeld beantragen: NRW
Um in Nordrhein-Westfalen Elterngeld zu beantragen, gehst du am besten direkt zur Elterngeldstelle deiner Kreisverwaltung oder Verwaltung deiner kreisfreien Stadt. Du kannst dir den Antrag auch schon vorab online herunterladen und später dort abgeben.
Elterngeldstellen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind die Elterngeldstellen den jeweiligen Kreisverwaltungen angeschlossen – dort findest du den Antrag und reichst ihn später ausgefüllt wieder ein.
Leichter geht es online: Da Rheinland-Pfalz am Service Elterngeld Digital teilnimmt, kannst du den Antrag auch von zu Hause aus ausfüllen.
Elterngeldantrag im Saarland
Das Saarland macht dir den Elterngeldantrag leicht: Du findest alle Formulare zum Download online oder papierhaft beim Landesamt für Soziales – oder du machst direkt deinen ganzen Antrag online.
Antragstellung in Sachsen & Sachsen-Anhalt
In beiden Bundesländern sind die Elterngeldstellen den Landkreisen oder den kreisfreien Städten angeschlossen. Um den Antrag papierhaft auszufüllen und einzureichen, führt dich dein Weg also direkt zur Kreisverwaltung deines Wohngebietes.
Außerdem machen beide Bundesländer beim Service Elterngeld Digital mit. Du kannst deinen Antrag also auch entspannt online ausfüllen.
Elterngeldantrag Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein kannst du dein Elterngeld bei den Elterngeldstellen des Landesamtes für Soziale Dienste beantragen. Den Antrag lädst du dir am besten schon vorab herunter und füllst ihn zu Hause in Ruhe aus.
Noch einfacher machst du es dir, wenn du den Service Elterngeld Digital nutzt. Dort füllst du den Antrag direkt online aus.
Elterngeldantrag Thüringen
In Thüringen beantragst du das Elterngeld bei den Elterngeldstellen in deiner Kreisverwaltung. Dafür lädst du dir am besten schon vorab den Antrag herunter und füllst ihn aus, sodass du ihn nur noch einreichen musst.
Alternativ nutzt du den Service Elterngeld Digital. Dort füllst du den Antrag direkt online aus.
Unterlagen für den Elterngeldantrag: Das brauchst du, damit’s klappt
Kein Antrag ohne Unterlagen. Aber keine Angst: Passierschein A38 brauchst du nicht.
Die Infos und Unterlagen, die du für den Antrag benötigst, solltest du schnell zusammenhaben:
- Das Antragsformular bekommst du in jedem Bundesland anders. Schau dazu in den Abschnitt „Wo Elterngeld beantragen? Gute Frage – nächste Frage!“.
- Die Geburtsurkunde deines Kindes bekommst du nach der Geburt vom Standesamt. Aber Achtung: Schicke niemals das Original weg – eine beglaubigte Kopie genügt. Du kannst sie dir zum Beispiel direkt beim Standesamt oder im Bürgerbüro beglaubigen lassen.
- Als Nachweis über dein Einkommen dient zum Beispiel eine Lohnabrechnung oder eine Bescheinigung deines Arbeitgebers.
- Für den Nachweis über das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin gilt genau das Gleiche: Es reichen Lohnabrechnungen, eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder Ähnliches.
- Die Steuer-ID von dir und deinem Partner oder deiner Partnerin findest du zum Beispiel auf dem letzten Einkommensteuerbescheid.
- Die Bankverbindung ist wichtig, damit das Geld auch ankommt – gib hier einfach deine IBAN an.
Je nach deiner persönlichen Situation kommen womöglich noch weitere Infos und Unterlagen hinzu. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du selbstständig bist oder Sozialleistungen wie Berufsunfähigkeitsrente oder Bürgergeld bekommst. Viele Elterngeldstellen bieten deswegen auch eine Beratung an, bei der du erfährst, was du genau benötigst.
Elterngeld: Check! Was kommt als Nächstes?
Elterngeldantrag erledigt? Dann wird es Zeit, sich um die schönen Dinge zu kümmern. Wie wäre es zum Beispiel damit, für den ersten großen Familienurlaub zu sparen oder das Taschengeld der großen Kids zu revolutionieren? Beides ist mit Bling kinderleicht – mit dem Sparbaum und der Blingcard.
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