Der Taschengeldparagraph: Ab diesem Alter dürfen Kinder einkaufen

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1.11.2022

Die Diskussionen über die Höhe des Taschengeldes und was Kinder damit einkaufen dürfen, gibt es in allen Familien. Dabei stehen oft die Fragen im Raum, welchen Betrag ein Kind selber ausgeben darf und welche Regelungen es mit dem Taschengeldparagraphen dazu gibt?

Taschengeldparagrah: Eine Frage der Geschäftsfähigkeit

In Deutschland sind Kinder unter sieben Jahren laut dem Paragraphen 104 im BGB nicht geschäftsfähig. Das bedeutet, sie dürfen ohne die Erlaubnis der Eltern nichts einkaufen. Das gilt auch für den Fall, dass sie ein eigenes Taschengeld beziehen. Kinder über sieben und bis zum 17. Lebensjahr sind dann beschränkt geschäftsfähig. Wenn Eltern dem Kind eine gewisse Geldsumme zur freien Verfügung überlassen, gilt das als Ersatz der Zustimmung für jeden einzelnen Kauf. Geregelt ist das in §110 des BGB. Beim Kauf selbst müssen die Eltern nicht dabei sein. Sie haben aber in der Theorie die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. Egal, ob es sich um einen Onlinekauf oder einen Kauf vor Ort handelt. Die Frist dafür beträgt rund 14 Tage.


Der Taschengeldparagraph

In Deutschland gibt es den sogenannten Taschengeldparagraphen. Er ist der 110. Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches und beschreibt einige ergänzende Regelungen. Überschreitet das Kind das siebte Lebensjahr, dann darf es sich grundsätzlich kaufen, was altersgerecht ist. Der Kaufvertrag gilt als rechtlich wirksam und die Eltern des Kindes sind bei einer möglichen Rückgabe an die geltenden Regeln des Unternehmens gebunden. Wenn Eltern ihren Kindern ein bestimmtes Taschengeld zukommen lassen, ersetzt das den Kauf nicht. Es ist allerdings den Eltern überlassen, wie viel Taschengeld sie dem Nachwuchs an die Hand geben wollen. Vom Taschengeldparagraphen berührt werden übrigens auch Geldgeschenke von den Freunden, Großeltern oder anderen Personen.

§110 BGB – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Das sagt die Taschengeldtabelle

Wie viel Geld sollte nun dem eigenen Kind in der Woche oder im Monat gegeben werden? Das liegt natürlich im Ermessen der Eltern. Das Deutsche Jugendinstitut hat allerdings zusammen mit den Jugendämtern Richtgrößen festgelegt, die als Empfehlung gelten. Wie hoch diese ausfallen, haben wir in der offiziellen Tabelle einmal zusammengefasst.

Bling kann hier eine Unterstützung sein

Den richtigen Umgang mit Geld lernen. Das ist gar nicht so leicht. Dazu zählen auch einmal Fehlkäufe oder ein nicht abgesprochener Kauf. Der große Vorteil von Bling ist dabei, dass die Eltern einzelne Händler deaktivieren können. So kann das Kind dann mit seiner Taschengeld-Karte bei ausgewählten Unternehmen nicht einkaufen. Zudem können die Eltern auch genau nachverfolgen, wo der Nachwuchs was gekauft hat – sogar in Echtzeit.

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